Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Mit der Anmeldung die auf Grund der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Auftragserteilung ausgestellt wird, bildet sich auch ohne die Unterschrift des Bestellers ein Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Besteller erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Mietwagenfahrten nach dem vereinbarten Preis.

Flughafentransfer

Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt je nach Flughafen ca. 4 - 6 Stunden vor dem Abflug. Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller oder dem zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Eichholz Fahrservice ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhersehbare Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet Eichholz Fahrservice nicht. Ebenfalls ist die Haftung für Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Abholzeit vom Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit plus ca. 30 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen, Verschiebungen oder Ausfällen Ihres Rückfluges ist es daher unbedingt erforderlich unser Büro zu informieren. Eichholz Fahrservice ist immer bemüht, Sie wieder vom Flughafen nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer länger am Flughafen auf die Fahrgäste warten, stellen wir die Wartezeit in Rechnung. Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum Flughafen bzw. anderer Beförderungsziele, behalten wir uns eine zusätzliche Wegegebühr vor. Bei Fahrzeugausfällen jeglicher Art, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, besorgt Eichholz Fahrservice schnellstmöglich Ersatz bzw. erstattet die Kosten für die vereinbarte Beförderungsstrecke bis zur Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnfahrt 2. Klasse). Taxi und Mietwagenfahrten werden nur nach vorheriger Absprache und nach Genehmigung durch Eichholz Fahrservice erstattet.

Leistungen

Sammeltransfer:
Bei der Fahrt, sowie bei der Abholung könnten Fahrgäste zusammengefasst werden.

EXCLUSIVE FAHRTEN:
Es wird auf keiner Strecke weitere Fahrgäste mitgenommen.

Unsere Fahrten sind in der Regel Sammelfahrten, sollte in Ihrer Bestätigung nichts anderes vermerkt sein, sind im Fahrzeug eventuell noch andere Personen zu befördern. Daher ist mit einer etwas längeren Reisezeit als bei einer Einzelabholung zu rechnen. In Einzelfällen kann eine Zustellung durch ein anderes Unternehmen beinhaltet sein.

Preise

Soweit nichts anderes vermerkt ist, enthält der Beförderungspreis, entweder die Hinfahrt, die Rückfahrt, oder die Hin- und Rückfahrt pro Person in einem modernen Van oder Bus bis 8 Personen. Eventuell kann eine Fremdzustellung (Taxi...) beinhaltet sein. Eichholz Fahrservice erstellt die Preise so, das für die Gäste der möglichst günstigste Preis zu bezahlen ist.

Wir berechnen Wartezeit ab der vereinbarten Zeit pro angefangener Stunde 25,00 €
für zusätzliche Gepäckstücke pro Stück und Strecke: 5,00 €

Gepäck

Bei allen Fahrten werden ein Koffer normaler Größe und eine Reisetasche pro Person unentgeltlich befördert. Mehrgepäck kann nur nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung durch das Mietwagenunternehmen befördert werden.

Jeder Gast ist für sein Gepäck selbst verantwortlich. Es ist lediglich in den Fahrzeugen während der Fahrt versichert. Der Gast muss dafür sorge tragen, das sein Gepäck ordnungsgemäß verladen wird. Bei liegen gebliebenen Gegenständen hat der Eigentümer selbst die Kosten für die Wiederbeschaffung zu übernehmen.

Bezahlung

Privatpersonen:
Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt bei Privatpersonen wie in der Buchungsbestätigung vermerkt, entweder per Überweisung auf das von uns angegebene Konto, spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, oder in Bar beim Fahrer, gegen Erhalt einer Quittung.

Firmenkunden:
Die Bezahlung des Gesamtbetrages ist sofort nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Mietwagenunternehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das Reiseunternehmen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen und Leistungen zu berücksichtigen. Das Mietwagenunternehmen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Stornokosten

Für alle Beförderungen erheben wir Stornokosten pro Person / pro Fahrt wie folgt: bis 15 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 0 % der Reisekosten, ab 10 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 50 % der Reisekosten, ab 5 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 100 % der Reisekosten.

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Beförderung für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Beförderungsangebotes liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann das Mietwagenunternehmen eine Umbuchungsgebühr erheben. Umbuchungswünsche können, sofern Ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt des Vertrages und eventuell nur zu den oben genannten Stornobedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies kann jedoch das Reiseunternehmen nach eigenem Ermessen entscheiden. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter (Beförderungsunternehmen) kann dem Eintritt eines Dritten, ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch das Mietwagenunternehmen vom Vertrag zurücktreten. Eventuell anfallende Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und zur Bearbeitung maschinell gespeichert. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir keine Kundendaten wie zum Beispiel den Aufenthaltsort oder Adressen an dritte Personen weitergeben.

Allgemeines

Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die hier angegebenen Reisebedingungen werden bei Anmeldung anerkannt. In unseren Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot und Gurtpflicht. Für eine Beschädigung oder Verunreinigung des Fahrzeuges (z.B. Erbrechen) durch die Fahrgäste kann eine Gebühr bis zu 250 Euro erhoben werden. Bei größerem Schaden (z.B. bei Werkstattaufenthalt oder Fahrzeugausfall) behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand

Der Fahrgast kann das Mietwagenunternehmen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Mietwagenunternehmens gegen den Fahrgast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei den, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute und Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Mietwagenunternehmens maßgebend.

Mietwagenunternehmen
Eichholz Fahrservice
Raiffeisenstraße 7
97720 Nüdlingen

Amtsgericht Bad Kissingen

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